Begrifflichkeiten zur Arbeit der Parteien im Parlament

Fraktionen:

  • Organe der Parteien im Parlament
  • bilden Regierungsfraktion, Regierungsmehrheit, unterstützen / bilden Gesetztesvorhaben / Regierung
  • Oppositionsfraktionen (Minderheit) > Kontrolle der Regierung (keine Gesetztesvorhaben)

imperatives Mandat:

  • Abgeordnete sind an bestimmte Parteibeschlüsse gebunden um Entfremdung von der Parteispitze zu verhindern

freies Mandat:

  • Abgeordnete sind an „Aufträge und Weisungen“ nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 GG)
  • bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten: Parteiausschluss > Mandat bleibt erhalten

Fraktionszwang:

  • verfassungswidrig nach Art.38 GG
  • bedeutet: Abgeordnete müssen sich die Meinung der Fraktionslinie zu eigen machen
  • zur Erzwingung einer bestimmten Abstimmungshaltung unter Androhung von Ausschluss aus Partei/Fraktion oder Wahlliste

Fraktionsdiziplin:

  • notwendig für parlamentarische Arbeit zur Durchsetzung parteispezifischer Positionen gegenüber politischen Gegnern
  • Solidarität der Fraktionsmitglieder