Fraktionen:
- Organe der Parteien im Parlament
- bilden Regierungsfraktion, Regierungsmehrheit, unterstützen / bilden Gesetztesvorhaben / Regierung
- Oppositionsfraktionen (Minderheit) > Kontrolle der Regierung (keine Gesetztesvorhaben)
imperatives Mandat:
- Abgeordnete sind an bestimmte Parteibeschlüsse gebunden um Entfremdung von der Parteispitze zu verhindern
freies Mandat:
- Abgeordnete sind an „Aufträge und Weisungen“ nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 GG)
- bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten: Parteiausschluss > Mandat bleibt erhalten
Fraktionszwang:
- verfassungswidrig nach Art.38 GG
- bedeutet: Abgeordnete müssen sich die Meinung der Fraktionslinie zu eigen machen
- zur Erzwingung einer bestimmten Abstimmungshaltung unter Androhung von Ausschluss aus Partei/Fraktion oder Wahlliste
Fraktionsdiziplin:
- notwendig für parlamentarische Arbeit zur Durchsetzung parteispezifischer Positionen gegenüber politischen Gegnern
- Solidarität der Fraktionsmitglieder